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AGB

AGBs (allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 15.05.2020

 

1. Buchung

Die Buchung wird durch die Buchungsbestätigung  bzw die Anzahlung rechtsgültig.

Mit der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises fällig.

Der Restbetrrag wird 14 Tage vor Reiseantritt fällig.

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2. Stornierung

Wir empfehlen eine Reise-Rücktrittsversicherung

Kündigt der Mieter den Vertrag vorzeitig, ohne einen Nachmieter zu benennen, der diesen Vertrag zu denselben Bedingungen erfüllt, sind folgende Kosten als Entschädigung zu leisten:

 

   49 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises

   bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises

   bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises

   bis 14 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises

   später als 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

  

Der Vermieter ist gleichzeitig bemüht, ebenfalls einen Nachmieter zu finden.

Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, maßgebend ist der Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung beim Vermieter.

Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, ist der gesamte Mietpreis zu entrichten.

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3. Haftung und Pflichten des Mieters

Wir überlassen Ihnen unser Haus. Bitte behandeln Sie die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände  so, wie Sie dies auch bei Gästen Zuhause erwarten würden.

Es kann immer mal zu Beschädigungen/ Bruch  kommen. Das ist kein Problem. Bitte melden Sie dies jedoch baldmöglichst.      

a.)

Der Mieter haftet für die durch ihn verursachten Beschädigungen am Objekt oder den darauf befindlichen Gegenständen.

b.)

Der Mieter verpflichtet sich, an die in der Anlage beigefügte oder im Objekt ausgehängte Hausordnung zu halten.

c.)

 Das Rauchen ist innerhalb des Gebäudes nicht gestattet.

d.)

Wir mögen Hunde, haben uns aber entschlossen unsere Wohnung auch für Allergiker Tierfrei zu vermieten.

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 Der Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht am Wohnsitz des Vermieters.

 

4. Salvatorische Klausel, Schriftform

 a.)

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar

 sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

  b.)

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertragen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftklausel.

 c.)

Dieser Vertrag unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland

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